
Fortbildungspflicht für niedergelassene Ärzte
Fortbildungsverpflichtete Ärztinnen und Ärzte müssen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Pro Fortbildungsveranstaltung werden je nach Länge der Veranstaltung eine bestimmte Menge Fortbildungspunkte erteilt.
Von den 250 Fortbildungspunkten müssen mindestens 150 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben worden sein. Unter fachspezifischer Fortbildung sind Fortbildungsinhalte zu verstehen, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen.
Bei Nachweis von mindestens 150 Fortbildungspunkten innerhalb von 3 Jahren wird ein freiwilliges Fortbildungszertifikat erteilt.
Fortbildungszertifikat überreicht am 4.11.2011
Fortbildungszertifikat überreicht am 16.11.2008
Fortbildungszertifikat Praxisupdate 2007
Fortbildungszertifikat bis 23.06.2007
Fortbildungszertifikat bis 31.07.2006
Fortbildungszertifikat bis 14.10.2006