Sportmedizin, Chirotherapie, Naturheilverfahren, Osteopathische Medizin DO DAAO,
Akademische Lehrpraxis der Universitätsklinik Ulm

Patientenverfügung/Betreuungsvollmacht

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

keiner wünscht es sich, dennoch kann es uns jeden Tag passieren durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr Herr über uns selbst zu sein. Dies kann uns in jedem Alter treffen.

Haben Sie für diesen Fall vorgesorgt?

Stellen Sie sich vor, ein lieber, Ihnen nahe stehender Angehöriger wird plötzlich schwer krank und Sie müssen nun für ihn über die Durchführung oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen im Notfall, oder über seine wirtschaftlichen Angelegenheiten entscheiden. Hätten Sie eine entsprechende Verfügung oder Vollmacht des Patienten und wüssten was dieser für sich selber wünschen würde, könnte Ihnen dies die Last solch schwerer Entscheidungen nehmen.

Oder stellen Sie sich einmal vor Sie würden in so eine Situation geraten und nun müsste ein Ihnen nahe stehender Angehöriger für Sie diese Entscheidungen treffen, weil Sie dies nicht mehr können. Hier könnten Sie mit einer entsprechenden Verfügung oder Vollmacht im Vorfeld sicherstellen, dass Sie Ihren Angehörigen eine enorme Last der Verantwortung nehmen und gleichzeitig die Entscheidung nach Ihren Wertvorstellungen steuern.

Um Ihnen die Erstellung einer Patientenverfügung und/oder einer Betreuungsvollmacht für den Krankheitsfall zu erleichtern, bietet Ihnen die Praxis Dr. Brückner kostenlos vorgefertigte Formulare an, welche die gültige Rechtslage berücksichtigen und an die Empfehlungen des Bayerischen Justizministeriums angelehnt sind.

Auf Wunsch können Sie sich auch in einem persönlichen Beratungsgespräch informieren (Privatleistung). Die notarielle Beglaubigung ist nach derzeit gültiger Rechtslage nicht vorgeschrieben. Die Formale haben mit Ihrer persönlichen Unterschrift Rechtsgültigkeit und können auch jederzeit von Ihnen widerrufen werden.