Die Gesetzlichen Krankenkassen haben ein Programm zur Gesundheitsvorsorge zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten geschlossen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Ihnen zustehenden gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen nach Abschluss der U1-U10 Untersuchungen im Kindesalter.
Gibt es gesundheitliche oder andere Fragen, die du gerne nur persönlich mit dem Arzt besprechen möchtest? Zwischen dem 12. u. 15. Lebensjahr gibt es noch einmal eine Gesundheitsuntersuchung zur Berufseignung, gesundheitlichen Entwicklung und Vorsorge, die Du gerne in dieser Praxis durchführen lassen kannst. Dabei unterliegen Deine Fragen soweit sie nicht Deine Gesundheit gefährden und wichtig für Deine Eltern sind der ärztlichen Schweigepflicht.
Ihnen steht ab dem 20 Lebensjahr bei Ihrem Frauenarzt/-ärztin eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung zu.
Ab dem 45. Lebensjahr sollte jährlich eine Krebsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Sie könnnen diese Untersuchung gerne in dieser Praxis durchführen lassen, oder sich hierfür bei einem Urologen vorstellen.
Alle 2 Jahre bezahlt Ihre Krankenkasse eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zur frühzeitigen Erkennung von Risikofaktoren und vorbeugenden Beratung/Behandlung. Hierzu gehört auch ein Hautkrebsscreening. Bei privaten Kassen ist diese Untersuchung ab dem 30. Lebensjahr jährlich möglich. Sie könen für diese Untersuchung jederzeit einen Termin vereinbaren
Ab dem 50. Lebensjahr steht Ihnen jährlich eine Überprüfung des Stuhlganges auf verstecktes Blut mittels Testkärtchen und ab dem 55 Lebensjahr eine Darmspiegelung zu. Diese Untersuchung ist sinnvoll und aktuell Goldstandard in der Prävention/Früherkennung von Darmkrebs.
Impfschutz ist wichtig in allen Altersklassen. Sie können sich in dieser Praxis jederzeit zu ihrem individuellen Impfschutz beraten und impfen lassen.