Leistungskatalog
Liebe Patientin, lieber Patient,
in unserem Gesundheitswesen ist gesetzlich verankert, dass jede/r Patient/in ein Anrecht auf medizinische Versorgung hat. Diese muss laut Gesetzgeber (unsere Politiker) nach medizinischen Erfordernissen entsprechend ausreichend (Schulnote 4), zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 SGB V).
Um Ihnen mehr als ausreichende Gesundheitsversorgung anbieten zu können habe ich Ihnen ein Angebot von Zusatzleistungen mit Inhaltsbeschreibung zusammengestellt. Diese sind, soweit nicht im Rahmen einer Grunderkrankung oder Krankheitsverdacht erforderlich, nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar sondern Wunschleistungen deren Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen muss. Bei Privatversicherten werden diese Leistungen in der Regel von der Versicherung übernommen.
Leistung und Dauer | Leistungsinhalt | Kosten in € (GOÄ-Ziff.) |
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Ärztliche Beratung 20min | z.B. mikrobiologische Therapie | 40,22 (34/2,3-fach) |
Ärztliche Beratung 30min | z.B. Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, mikorbiologische Befundbesprechung | 61,20 (34/3,5-fach) |